Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften zur Sicherheit von Recyclingmaterialien und Kunststoffgegenständen erlassen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Die EU-Verordnung Nr. 2022/1616 wurde am 20. September 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 243 veröffentlicht. Sie soll sicherstellen, dass recycelter Kunststoff sicher in Lebensmittelverpackungen verwendet werden kann.
Die neue Verordnung, welche die Verordnung (EG) Nr. 282/2008 aufhebt und ersetzt, regelt insbesondere:
- Das Inverkehrbringen von Kunststoffmaterialien und Kunststoffgegenständen sowie von Kunststoffgegenständen aus Abfällen oder daraus hergestellten Bauwerken;
- Die Entwicklung und der Betrieb von Technologien, Verfahren und Recyclingsystemen (einschließlich chemischem Recycling) zur Herstellung von recyceltem Kunststoffmaterial zur Verwendung in diesen Materialien und Kunststoffgegenständen;
- Die Verwendung von recycelten Materialien und Gegenständen in Kontakt mit Lebensmitteln sowie von Materialien und Kunststoffgegenständen, die zum Recycling bestimmt sind.
Die neue Verordnung, die ab dem 10. Oktober 2022 in Kraft tritt, sieht zudem die Einrichtung eines öffentlichen Registers der Recyclingverfahren, der Recycler und der Recyclinganlagen in ihrem Anwendungsbereich vor.
