Diese Änderungen werden Auswirkungen auf Lebensmittel zur diätetischen Behandlung von Fettleibigkeit und auf Säuglingsanfangsnahrung haben.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Lebensmittel zur diätetischen Behandlung von Fettleibigkeit und Säuglingsanfangsnahrung werden nun nicht mehr als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke eingestuft.
- Die Anforderungen an die Innenverpackung werden geändert;
- Einige Kennzeichnungspflichten, wie etwa Allergendeklarationen und Kennzeichnungsvorschriften, werden überarbeitet.