EU veröffentlicht Überprüfung der Kosmetikverordnung hinsichtlich Nanomaterialien

Nanomaterialien Kosmetikflaschencreme-Verordnung

Der Europäische Kommission (EK) hat einen Bericht über die Verwendung von Nanomaterialien in Kosmetika und eine Überprüfung des Kosmetik-Regulierungsrahmens veröffentlicht und dem Europäischen Parlament vorgelegt.

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts lauten wie folgt:

  • Jeden Tag werden in der EU etwa 10 neue derartige Kosmetikprodukte auf den Markt gebracht; dies stellt nur einen kleinen Bruchteil (zwischen 1,21 und 1,51 TP18T) der Gesamtzahl neuer Produkte dar.
  • Die häufigsten Produktkategorien, die mit Kosmetika in Verbindung gebracht werden, die Nanomaterialien enthalten, sind: Sonnenschutz, Nagellack/Nagel-Make-up, oxidative Haarpflege, Grundierung und Lippenpflegeprodukte sowie Lippenstift.
  • Die meisten EU-Bürger halten es für wichtig, über das Vorhandensein von Nanomaterialien in den Endprodukten, die sie kaufen, informiert zu werden. Eine digitale Kennzeichnung könnte als Ergänzung und weitere Verbesserung der Kennzeichnung von Nanomaterialien in Kosmetikprodukten in Betracht gezogen werden.

Der Bericht erwähnte auch, dass die Angleichung der Nanomaterialdefinition der Kosmetikverordnung an eine horizontale Definition die Kohärenz der Gesetzgebung erhöhen könnte, jedoch gründlich geprüft werden sollte, um die potenziellen Auswirkungen zu bewerten. Im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit wird bis Ende 2021 eine überarbeitete horizontale Definition von Nanomaterialien veröffentlicht. Nehmen Sie Kontakt mit den Experten von RegASK auf.

 

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