Am 11. Februar 2022 Die Europäische Kommission hat der Welthandelsorganisation (WTO) einen Änderungsentwurf zur Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel notifiziert.
Der Änderungsentwurf sieht eine Überarbeitung von Anhang II der Kosmetikverordnung „Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe“ vor, um das Verbot von zwölf Nanomaterialien, für die Anlass zur Besorgnis besteht, im Binnenmarkt einheitlich umzusetzen. Diese zwölf Inhaltsstoffe in Nanoform sind:
- Styrol/Acrylat-Copolymer
- Natriumstyrol/Acrylat-Copolymer
- Kupfer
- Kolloidales Kupfer
- Hydroxylapatit
- Gold
- Kolloidales Gold
- Gold Thioethylamino Hyaluronsäure
- Acetylheptapeptid-9 Kolloidales Gold
- Platin
- Kolloidales Platin
- Acetyltetrapeptid-17 kolloidales Platin
Die Frist für Stellungnahmen beträgt 60 Tage nach Bekanntgabe. Der vorgeschlagene Termin für die Annahme ist das dritte Quartal 2022. Die Änderungen der Verordnung treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Kontaktieren Sie RegASK für weitere Details
Mehr lesen