Die uruguayische Regierung hat das Gesetz Nr. 20.075 „Rechenschaftspflicht und Haushaltsvollzugsbilanz für das Haushaltsjahr 2021“ veröffentlicht. Es führt Änderungen an Artikel 4 des Gesetzes über gesunde Ernährung (Nr. 19.140) ein, die die Werbung für Lebensmittel und Getränke, die nicht auf der vom MSP erstellten Liste stehen, in Bildungseinrichtungen verbieten. Mit dieser Änderung wird neben der Werbung auch der Verkauf dieser Produkte verboten.
Artikel 292.- Artikel 4 des Gesetzes Nr. 19.140 vom 11. Oktober 2013 wird durch folgenden Artikel ersetzt:
- „Artikel 4. – Der Verkauf, die Werbung, die Verkaufsförderung oder das Sponsoring von Lebensmittel- und Getränkegruppen, die nicht in der in Artikel 3 dieses Gesetzes genannten Liste aufgeführt sind, in Bildungseinrichtungen ist verboten.“
Dieser Artikel tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.