Argentinien ändert die Liste der erlaubten und verbotenen Bitterstoffe in der Lebensmittelindustrie

Sandwich in einer Lebensmittelverpackung aus Kunststoff
Die Nationale Lebensmittelkommission (CONAL) hat Artikel 1293 des argentinischen Lebensmittelgesetzes (CAA) ersetzt und schädliche Bitterstoffe entfernt: solche, die Alkaloide enthalten und solche, die reizende, drastische oder abführende Wirkstoffe enthalten. Ihre Verwendung ist daher in der Lebensmittelindustrie nicht mehr zulässig.
CONAL hat außerdem Artikel 1294 der zulässigen Bitterstoffe aktualisiert, indem es die neue Liste der Stoffe definiert und ihren wissenschaftlichen Namen hinzufügt.
In die Positivliste aufgenommen wurden unter anderem Kap-Aloe, Quina, Quasia Amara und Aloe Vera.