Der EFSA Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2021 eine Ausschreibung zur Einreichung von Daten zur Genotoxizität bestimmter Süßstoffe gestartet. Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 müssen Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 in der Europäischen Union zugelassen waren, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu bewertet werden. Das Programm für diese Neubewertung wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission festgelegt. Die EFSA ist daher verpflichtet, zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe systematisch zu überprüfen und wissenschaftliche Gutachten zu diesen Lebensmittelzusatzstoffen gemäß den in der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 festgelegten Prioritäten zu erstellen.
Der Zweck dieses Aufrufs der EFSA besteht darin, Interessengruppen die Möglichkeit zu bieten, dokumentierte Informationen einzureichen, die für die Neubewertung von Acesulfam K (E 950), Aspartam-Acesulfamsalz (E 962), Isomalt (E 953), Sucralose (E 955), Neohesperidin DC (E 959), Neotam (E 961), Lactitol (E 966), Xylitol (E 967) und Cyclamaten (E 952 i, ii, iii) relevant sind.
Die Frist für die Übermittlung der Daten an die EFSA endet am 30. Dezember 2021. Nehmen Sie Kontakt mit den Experten von RegASK auf.
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