Die Ukraine informiert die Welthandelsorganisation über einen Gesetzesentwurf zur Angleichung ihrer Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel an EU-Standards.
Der Vorschlag sieht ein Meldeverfahren und eine öffentlich zugängliche Liste der im Umlauf befindlichen Nahrungsergänzungsmittel vor. Die zuständige Behörde erhält die Befugnis, Stofflisten für diese Produkte zu genehmigen.
Marktbetreiber müssen der Behörde bestehende und künftige Ergänzungen melden, wobei für bereits konforme Produkte eine Übergangsfrist gilt.
Die voraussichtliche Verabschiedung des Gesetzes ist für das vierte Quartal 2024 geplant.
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