Der Europäische Kommission hat die Markteinführung von 3-Fucosyllactose (3-FL) als neuartige Lebensmittelzutat genehmigt. Die Zutat selbst wird durch mikrobielle Fermentation mit einem genetisch veränderten Stamm von Escherichia coli gewonnen.
3-FL ist als neuartige Lebensmittelzutat für die Verwendung in nicht aromatisierten pasteurisierten und nicht aromatisierten sterilisierten Milchprodukten, einschließlich UHT-Milchprodukten, aromatisierten und nicht aromatisierten Joghurts, Getränken wie aromatisierten Getränken, Energydrinks, Sportgetränken sowie Säuglingsanfangs- und Folgenahrung vorgesehen. Die Zulassung von 3-FL als neuartige Lebensmittelzutat umfasst auch Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsvorschriften sowie Angaben zu Bevölkerungsgruppen, die von der Zulassung und dem Antrag für das neuartige Lebensmittel ausgenommen waren.
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