Am 15. September 2022 Die Europäische Kommission eine neue Verordnung veröffentlicht, die die Anhänge II, III und V der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 ändert.
Diese Verordnung gilt für Stoffe, die gemäß ATP 17 der CLP-Verordnung als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft sind.
Kernpunkte dieser Verordnung:
Entschuldigung, dieser Premium-Inhalt ist nur für RegASK-Kunden.
Möchten Sie auf den gesamten Inhalt der Warnung zugreifen oder alle Nachrichten durchsuchen?