Europäische Kommission veröffentlicht Omnibus Act V

Liste verbotener Substanzen in Kosmetikflaschen

Am 15. September 2022 Die Europäische Kommission eine neue Verordnung veröffentlicht, die die Anhänge II, III und V der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 ändert.

Diese Verordnung gilt für Stoffe, die gemäß ATP 17 der CLP-Verordnung als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR) der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft sind.

Kernpunkte dieser Verordnung:

 

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