Einfuhr von Kinnriemen, Masken, Handschuhen und Infrarotthermometern: Die Nichteingriffsfrist wird verlängert.
Berichten zufolge hat die ANMAT beschlossen, die am 29. Juli mitgeteilte Ausnahmeregelung für die Einfuhr von Gesichtsmasken, Kinnriemen, Untersuchungshandschuhen (sterile Handschuhe ausgenommen) sowie Infrarotthermometern bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.
Die Maßnahme wurde ausnahmsweise im Rahmen des Dekrets 260/2020 ergriffen, das die Bedingungen für die Anwendung des Gesundheitsnotstands aufgrund der von der Weltgesundheitsorganisation in Bezug auf COVID-19 ausgerufenen Pandemie regelt.
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