Im Januar 2023 wurden zwei weitere Insekten als neue Lebensmittel zugelassen. Insektenprodukte gelten als alternative Proteinquelle zu Fleisch oder Fisch. Sie dürfen Brot, Nudeln oder Chips zugesetzt werden, allerdings nicht ohne entsprechende Kennzeichnung.
Insekten werden in Deutschland in den unterschiedlichsten Formen angeboten: als Snack, im Ganzen, etwa als frittierte, gewürzte Wanderheuschrecken, in Schokolade oder Honig, gemahlen als Insektenmehl sowie als Proteinriegel und Pulver für Sportler.
In der Europäischen Union sind bisher vier Insekten als Lebensmittel zugelassen:
- Juni 2021: Der Gelbe Mehlwurm (Tenebrio Molitor), getrocknet im Larvenstadium.
- November 2021: Die Wanderheuschrecke (Locusta Migratoria), gefroren, getrocknet und in Pulverform.
- Februar 2022/ Januar 2023: Heimchen (Acheta domesticus), gefroren, getrocknet, pulverförmig/ teilentfettetes Pulver.
- Januar 2023: Der Getreideschimmelkäfer (Alphitobius Diaperinus), gefroren, pastös, getrocknet, pulverisiert.
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