Am 19. November 2024 wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Das Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) hat ein wissenschaftliches Gutachten zu einem Antrag auf gesundheitsbezogene Angaben gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 herausgegeben. Der Antrag, eingereicht von der Alzchem Trostberg GmbH über die zuständige österreichische Behörde, zielte darauf ab, Aussagen zu untermauern, die eine Kreatin-Supplementierung mit einer Verbesserung der kognitiven Leistungsfähigkeit in Zusammenhang bringen.
Zusammenfassung der Ergebnisse
- Kreatin ist als Lebensmittelbestandteil ausreichend charakterisiert.
- Eine Verbesserung der kognitiven Funktion wird als positiver physiologischer Effekt anerkannt.
- Die vorgelegten Beweise belegen keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Kreatin und einer verbesserten kognitiven Leistung.
Wichtige Beweise überprüft
- Humanstudien: 21 Interventionsstudien am Menschen sowie weitere Literatur wurden ausgewertet.
- Bei hohen Dosen (20 g/Tag für kurze Zeit) beobachtete Effekte blieben bei niedrigeren Dosen oder kontinuierlicher Einnahme (3 g/Tag) nicht bestehen.
- Es konnten keine konsistenten kognitiven Vorteile hinsichtlich Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Exekutivfunktionen oder Reaktionshemmung bei gesunden Personen unter normalen Bedingungen oder unter Stressbedingungen festgestellt werden.
- Erkrankte Populationen: Auch drei Interventionsstudien an erkrankten Personen konnten keine signifikanten kognitiven Vorteile nachweisen.
- Mechanismus: Es wurden schwache Beweise für einen Mechanismus vorgelegt, der die behauptete kognitive Verbesserung bei gesunden Erwachsenen unterstützt.
Auswirkungen
- Die Schlussfolgerung der EFSA verbietet die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben, die Kreatin mit kognitiven Vorteilen in Verbindung bringen, auf in der EU vermarkteten Produkten.
Nächste Schritte
- Unternehmen sollten ihre Marketingstrategien für Kreatinpräparate überprüfen und anpassen, um die Einhaltung der EFSA-Richtlinien sicherzustellen.
- Es wird empfohlen, die laufende Forschung zu den kognitiven Auswirkungen von Kreatin zu verfolgen und sich über mögliche regulatorische Aktualisierungen zu informieren, die sich auf Produktansprüche auswirken könnten.
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung solider Beweise zur Untermauerung gesundheitsbezogener Angaben auf dem EU-Markt.
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