Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat eine neue Leitlinie für die Erneuerung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen veröffentlicht

Tierfutter in Dosen

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat eine neue Leitlinie für die Erneuerung der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen veröffentlicht.

Diese Richtlinie gibt den Antragstellern Auskunft über die Pflichtangaben, die sie in ihrer Bewerbung angeben müssen.

Die Bewertung der Erneuerung ist nun einfacher. Sie konzentriert sich auf die Sicherheit des Produkts, sofern der Antragsteller keine Änderungen am Zusatzstoff (z. B. Herstellungsverfahren oder Zusammensetzung) oder den Zulassungsbedingungen (z. B. andere Zieltierarten, Verwendungsbedingungen usw.) vorschlägt.

Die Richtlinie soll bis zum 27. März 2021 umgesetzt werden.
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