Die EU hat die Verwendung von Methoxypropylamino Cyclohexenylidene Ethoxyethylcyanoacetat als UV-Filter in Kosmetikprodukten zugelassen und eine maximale Konzentration von 3 % zugelassen, außer bei Anwendungen, die durch Einatmen zur Belastung der Lunge des Endverbrauchers führen können.
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