EU überarbeitet Anforderungen für Galacto-Oligosaccharide als neuartige Lebensmittel

Karton und Glas Milch

Am 4. Juni 2021 fand die Europäische Kommission erließ die Verordnung (EU) Nr. 2021/900 zur Änderung der Verwendungsbedingungen des neuartigen Lebensmittels „Galactooligosaccharid“ gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission.

Die wichtigsten Änderungen sind:

(1) Der Eintrag in der Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/2283, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 enthalten ist und sich auf das neuartige Lebensmittel Galactooligosaccharid bezieht, wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

(2) Der Eintrag in der Unionsliste gemäß Absatz 1 muss die im Anhang dieser Verordnung festgelegten Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsanforderungen enthalten.

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Tabelle im Anhang wird angezeigt Hier

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