Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat die EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) wurde gebeten, eine Stellungnahme zu Zink-L-Carnosin als neuartiges Lebensmittel (NF) gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 und als Zinkquelle zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln abzugeben.
Die Zielgruppe waren Kinder über 12 Jahre und Erwachsene, ausgenommen schwangere und stillende Frauen.
Das Gremium war der Ansicht, dass das Produkt – ein pulverförmiges, in Wasser bei neutralem pH-Wert unlösliches Pulver – nicht ausreichend charakterisiert sei, insbesondere hinsichtlich seiner Partikelform und Bioverfügbarkeit. In diesem Zusammenhang konnte das Gremium nicht bestätigen, dass die vorgelegten Daten zur Bioverfügbarkeit und Toxizität für die Beurteilung der Sicherheit des neuartigen Lebensmittels ausreichten.
Folglich war das EFSA-Gremium der Ansicht, dass das NF absorbiert wurde und Zink lieferte, da es jedoch in einer unzureichend charakterisierten Partikelform vorlag, konnte seine Sicherheit nicht nachgewiesen und die Bioverfügbarkeit nicht bestimmt werden.