Die EU hat gemäß dem DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/415 DER KOMMISSION Änderungen zur Zulassung des Inverkehrbringens von Produkten veröffentlicht, die gentechnisch veränderte Sojabohnen der Sorte A5547-127 (ACS-GMØØ6-4) enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden. Dieser Beschluss wurde am 22. Februar 2023 veröffentlicht.
Die Zulassung für das Inverkehrbringen der folgenden Produkte wird gemäß den in dieser Entscheidung festgelegten Bedingungen erneuert:
- Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die gentechnisch veränderte Sojabohnen der Sorte ACS-GMØØ6-4 enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden;
- Futtermittel, die gentechnisch veränderte Sojabohnen ACS-GMØØ6-4 enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt werden;
- Erzeugnisse, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte ACS-GMØØ6-4 enthalten oder aus ihnen bestehen, für andere als die unter den Nummern 1 und 2 genannten Verwendungszwecke, außer zum Anbau.