Der US-amerikanische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde FDA gab am 17. Dezember 2021 bekannt, dass es beabsichtigt, vorzuschlagen, „Acacia (Gummi arabicum)“, auch bekannt als Akaziengummi, in die Definition von Ballaststoffen der FDA aufzunehmen.
Bis die FDA die Vorschriften zur Aufnahme zusätzlicher Ballaststoffe in die gesetzliche Definition von Ballaststoffen abgeschlossen hat, beabsichtigt die Behörde, den Herstellern ihren Ermessensspielraum bei der Durchsetzung zu lassen, damit diese die Menge dieser zusätzlichen Ballaststoffe in die Ballaststoffdeklaration auf den Etiketten mit den Nährwert- und Ergänzungsinformationen aufnehmen können.
Hintergrund
Zu den Ballaststoffen, die auf den Nährwert- und Ergänzungsstoffetiketten aufgeführt werden können, zählen bestimmte natürlich vorkommende Ballaststoffe, die in Pflanzen „intrinsisch und intakt“ sind, sowie zugesetzte isolierte oder synthetische unverdauliche lösliche und unlösliche Kohlenhydrate, die nach Feststellung der FDA physiologische Auswirkungen haben, die der menschlichen Gesundheit zugute kommen.
Die FDA hat in ihrer endgültigen Verordnung zur Nährwertkennzeichnung von 2016 eine Definition für Ballaststoffe festgelegt. Basierend auf den verfügbaren Beweisen hat die FDA festgestellt, dass wissenschaftliche Belege belegen, dass Gummi arabicum zur Senkung des Blutzucker- und Insulinspiegels beitragen kann, wenn es zusammen mit einer Mahlzeit verzehrt wird, die kohlenhydrathaltige Substanzen enthält, die den Blutzuckerspiegel erhöhen.
Mit dieser aktuellen Mitteilung zu Gummi arabicum werden 18 Kategorien unverdaulicher Kohlenhydrate (einschließlich einer breiten Kategorie gemischter Pflanzenzellwandfasern) entweder in die Definition von Ballaststoffen aufgenommen oder es handelt sich um unverdauliche Kohlenhydrate, deren Aufnahme in die Definition von Ballaststoffen die FDA vorschlagen möchte.
Sieben dieser Ballaststoffe wurden in der endgültigen Regelung zur Nährwertkennzeichnung als Ballaststoff definiert. Bis die FDA die Vorschriften zur Aufnahme weiterer Ballaststoffe in die gesetzliche Definition von Ballaststoffen abgeschlossen hat, beabsichtigt die Behörde, den Herstellern die Angabe der Menge dieser zusätzlichen Ballaststoffe in der Ballaststoffdeklaration auf den Nährwert- und Ergänzungskennzeichnungen zu ermöglichen. Unternehmen können jederzeit Petitionen einreichen, um die Aufnahme weiterer Ballaststoffe in die Definition von Ballaststoffen zu fordern. Diese Petitionen werden fortlaufend geprüft.
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