Indonesien verlangt nun Kunststoff für Verpackungsmaterial mit Lebensmittelkontakt

Erdnussbutter-, Ketchup- und Senfflaschen

Seit dem 15. März 2021 können sich Personen oder Unternehmen, die sich bei BPOM Bei Lebensmitteln mit Kunststoffverpackung muss die Art des verwendeten Kunststoffs angegeben werden.

Nach der Angabe, ob es sich um eine Einzel- oder Mehrfachverpackung handelt, müssen die Registranten die Art des Kunststoffs angeben (z. B. Polyethylenterephthalat (PET), Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polycarbonat (PP), Polystyrol (PS), metallisiert).

Darüber hinaus müssen die Registranten das Nettogewicht/-volumen ihrer Produkte angeben. Die Beispielangabe lautet: „Plastik PET (220 ml)“, was in der indonesischen Sprache „PET-Kunststoff (220 ml)“ bedeutet.

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