Indonesien änderte die Vorschriften zur Zugabe von Nährstoffen und Nicht-Nährstoffen zu Lebensmitteln

Lebensmittelkennzeichnung Nährwertangaben Kalorien

BPOM hat eine Revisionsverordnung zur Zugabe von Nährstoffen und Nicht-Nährstoffen zu Lebensmitteln erlassen. Das neue Dekret Nr. 30 aus dem Jahr 2021 ersetzt das BPOM-Dekret Nr. HK.03.1.23.11.11.09657 aus dem Jahr 2011.

Die Verordnung umfasst:

  • Eine Liste der Nährstoffe und deren Bedarf kann den Lebensmitteln hinzugefügt werden. Zu den Nährstoffen gehören Öle und Fette (DHA, ARA, EPA usw.), Kohlenhydrate (Isomaltulose, Sucromalt usw.), Ballaststoffe (Beta-Glucan, FOS, GOS, Inulin usw.), Proteine (Kaseinat, Molkenprotein usw.), Aminosäuren (Cystein, Threonin usw.), Kreatin, L-Carnitin, Cholin usw.
  • Eine Liste von Nichtnährstoffen kann Lebensmitteln und deren Bedarf hinzugefügt werden. Zu den Nichtnährstoffen gehören Milchsäure, Phytosterol, Glucosamin, Koffein, Isoflavon usw.
  • Formulare zur Einreichung eines Vorschlags für neue, nährstoffhaltige oder nicht nährstoffhaltige oder neue zugelassene Lebensmittel (Anhang II).

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