Am 25. Juni 2021 fand die Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales in Japan hat eine Mitteilung herausgegeben, mit der die „Spezifikationen und Standards für Lebensmittelzusatzstoffe“ geändert werden.
Die wichtigsten Punkte, die bei den regulatorischen Änderungen zu beachten sind, sind die folgenden:
- Änderungen der Rückstandsgrenzwerte für vier Arten von Pestiziden und Tierarzneimitteln in Lebensmitteln: Dichlorisocyanursäure, Buflufenapyr, Thiazamid und Thiensulfuron.
- Die Mitteilung und die Änderungen werden ab dem Veröffentlichungsdatum umgesetzt, für einige Lebensmittel gilt jedoch eine einjährige Übergangsfrist.
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