Dieser Verordnungsentwurf enthält eine detaillierte Liste der Materialien, die von der obligatorischen Halal-Zertifizierung ausgenommen sind. Im Allgemeinen sind folgende Materialien von der obligatorischen Halal-Zertifizierung ausgenommen:
- Aus der Natur gewonnene Materialien wie Pflanzen und Bergbaumaterialien ohne weitere Verarbeitungsschritte;
- kein Risikopotenzial hinsichtlich der Enthaltung haram-Substanzen aufweisen; und/oder
- Ungefährliche Materialien und kein Kontakt mit Haram-Substanzen.
Diese Materialien werden im Folgenden detailliert beschrieben:
1. Materialien, die aus der Natur gewonnen werden, ohne dass eine weitere Bearbeitung oder physikalische Behandlung und ohne Zusatz von Hilfsstoffen, Zusatzstoffen oder anderen Stoffen erfolgt, bestehen aus:
-
Materialien aus Pflanzen ohne weitere Bearbeitung oder physikalische Verfahren und ohne Zusatz von Hilfsstoffen, Zusatzstoffen oder sonstigen Stoffen;
-
Materialien von nicht geschlachteten Tieren ohne weitere Bearbeitung oder physikalische Verfahren und ohne Zugabe von Hilfsstoffen, Zusatzstoffen oder sonstigen Stoffen;
-
Materialien aus dem mikrobiellen Fermentationsprozess ohne weitere Bearbeitung oder physikalische Verfahren und ohne Zugabe von Hilfsstoffen, Zusatzstoffen oder sonstigen Stoffen;
-
Werkstoffe aus natürlichem Wasser ohne weitere Bearbeitung oder physikalische Verfahren und ohne Zugabe von Hilfsstoffen, Zusatzstoffen oder sonstigen Stoffen;
2. Materialien, bei denen kein Risiko besteht, dass sie nicht-halal-Stoffe enthalten und/oder durch diese verunreinigt sind, und die aus Materialien natürlichen Ursprungs sowie aus Stoffen und chemischen Produkten aus Bergbautätigkeiten oder aus anorganischen und organischen synthetischen Chemikalien bestehen;
3. Ungefährliche Chemikalien und keine Haram-Substanzen enthaltend, bestehen aus:
- Chemikalien aus Bergbauaktivitäten und/oder Reinigungsprozessen natürlicher Materialien;
- Anorganische und organische synthetisierte Chemikalien.