Das japanische Gesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (PMDL), das in Japan Kosmetikprodukte und kosmetische Quasi-Arzneimittel regelt, schreibt vor, dass die vollständige Liste der Inhaltsstoffe auf Japanisch auf der Außenverpackung des Produkts angegeben sein muss.
Zu diesem Zweck verfügt die Japan Cosmetic Industry Association (JCIA) über eine öffentliche Datenbank mit den japanischen Namen kosmetischer Inhaltsstoffe, wie sie zur Einhaltung der Bestimmungen des PMDL verwendet werden sollten. Diese Datenbank heißt „Liste der Anzeigenamen kosmetischer Inhaltsstoffe“.
Dieser Datenbank wurden neue Namen kosmetischer Inhaltsstoffe hinzugefügt, sodass sie nun 15.068 Einträge umfasst.
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