Der thailändische Kosmetikausschuss hat im Rahmen des Kosmetikgesetzes BE 2558 aktualisierte Vorschriften erlassen, die sich auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika mit Titandioxid konzentrieren. Die Vorschriften unterscheiden Produkte anhand der Form und Anwendung von Titandioxid und legen unterschiedliche Konformitätsstandards fest.
Wichtige Details
Für Titandioxid In Pulverform gelten die Vorschriften für Produkte, die 1% oder mehr Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 Mikrometern enthalten. Dazu gehören Gesichtspflegeprodukte und Haarsprays, die sowohl von Privatpersonen als auch von professionellen Friseuren verwendet werden. Für diese Produkte sind noch keine spezifischen Warnhinweise definiert.
Für Titandioxid in anderen Formen gelten die Anforderungen für alle Arten von Kosmetika mit Ausnahme von Sonnenschutzmitteln. Diese Produkte müssen den vom Cosmetics Board festgelegten Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika mit Sonnenschutzmitteln entsprechen.
Wichtige Termine
Die Ankündigung erfolgte am 15. Oktober 2024. Der Umsetzungstermin ist nach Veröffentlichung in der Royal Gazette auf den 18. November 2024 festgelegt. Hersteller, Importeure und Händler müssen unbedingt sicherstellen, dass ihre titandioxidhaltigen Produkte diesen überarbeiteten Kennzeichnungsnormen entsprechen.
Bewertung
Der 18. November 2024 ist der Stichtag für die Umsetzung. Diese Aktualisierungen führen zu strengeren Kennzeichnungsvorschriften für Kosmetika mit Titandioxid, insbesondere für Produkte in Pulverform oder für Anwendungen ohne Sonnenschutz. Hersteller, Importeure und Händler sollten ihre Produktformulierungen umgehend überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und regulatorische Konsequenzen zu vermeiden.