Europäische Kommission genehmigt Magnesium-L-Threonat als neuartiges Lebensmittel in Nahrungsergänzungsmitteln

Europäische Kommission genehmigt Magnesium-L-Threonat als neuartiges Lebensmittel

Zusammenfassung

Am 18. Oktober 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission, wodurch die Verwendung von Magnesium-L-Threonat als neuartiger Lebensmittelzutat in Nahrungsergänzungsmitteln, die ausschließlich für Erwachsene bestimmt sind, offiziell zugelassen wird. Diese neue Verordnung erlaubt die Verwendung von Magnesium-L-Threonat in Nahrungsergänzungsmitteln in der gesamten EU mit einer festgelegten Höchstdosis von 250 mg pro Tag und Kennzeichnungsvorschriften, die schwangere und stillende Frauen von der Zielgruppe ausschließen.

Kernpunkte der Verordnung

  • Autorisierte Nutzung: Magnesium-L-Threonat ist ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene mit einer maximalen Dosis von 250 mg/Tag zugelassen.
  • Kennzeichnungsvorschriften: Auf den Etiketten muss „Magnesium-L-Threonat“ angegeben sein und darauf hingewiesen werden, dass das Produkt nur für Erwachsene bestimmt ist, ausgenommen schwangere und stillende Frauen.
  • Konformität mit Spezifikationen: Alle Produkte müssen den im Anhang der Verordnung aufgeführten Spezifikationen entsprechen.
  • Marktexklusivität: AIDP Inc., das antragstellende Unternehmen, besitzt ab dem 7. November 2024 für fünf Jahre die exklusiven Rechte zur Vermarktung von Magnesium-L-Threonat in der EU und unterliegt Datenschutzrechten gemäß Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283.
  • Bewertung der EFSA: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Magnesium-L-Threonat geprüft und festgestellt, dass es unter den angegebenen Verwendungsbedingungen sicher ist und eine bioverfügbare Magnesiumquelle darstellt.

Umsetzung und Fristen

Diese Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

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