GSO hat „Technische Regelung für Angaben zu Kosmetik- und Körperpflegeprodukten“ herausgegeben

Kosmetikcreme und Lippenstift

Der GCC-Standardisierungsorganisation (GSO) hat seinen Entwurf „Kosmetische Produkte – Technische Regelung für Werbeaussagen zu Kosmetik- und Körperpflegeprodukten“ aktualisiert.

Diese Verordnung standardisiert die Werbeaussagen auf Kosmetika und Körperpflegeprodukten, wie z. B. Hautpflegeprodukten, Haarpflegeprodukten, Mundpflegeprodukten und mehr. Sie enthält Definitionen, grundlegende Richtlinien und Beispiele für unzulässige Werbeaussagen.

Die wichtigsten Aktualisierungen des Gesetzesentwurfs sind die folgenden:

  • Die Angabe „Desinfektion“ oder „desinfizierende Wirkung“ als Nebenaussage ist bei kosmetischen Mitteln nicht zulässig.
  • Ein Produkt, das als antiseptisches und antibakterielles Produkt zur Behandlung oder Vorbeugung von Infektionen und Hautläsionen angepriesen wird, gilt aufgrund seiner Präsentation wahrscheinlich als Arzneimittel.

Frist für Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf ist bis 7. September 2021.

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