Im September 2021 Hongkonger Zentrum für Lebensmittelsicherheit hat die Leitlinien zur „Änderungsverordnung über schädliche Stoffe in Lebensmitteln 2021“ veröffentlicht, die am 11. Juni 2021 im Amtsblatt veröffentlicht wurden und je nach den spezifischen Abschnitten der Verordnung am 1. Juni 2023 oder 1. Dezember 2023 in Kraft treten.
Zusammenfassend ist das Ziel der Änderungsverordnung, die behördliche Kontrolle von drei Mykotoxintypen in Lebensmitteln zu aktualisieren und zu verstärken: Aflatoxine, Deoxynivalenol (auch Vomitoxin genannt) und Patulin. Darüber hinaus sollen die Höchstwerte für fünf weitere Schadstoffe (Benzo[a]pyren, Glycidylfettsäureester, Melamin, 3-Monochlorpropan-1,2-diol und Erucasäure) in Speisefetten und -ölen, Würzmitteln oder Säuglingsnahrungsprodukten festgelegt oder aktualisiert werden.
Unter Bezugnahme auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) spezifiziert die Änderungsverordnung auch teilweise gehärtetes Öl, d. h. die Hauptquelle industriell hergestellter Transfettsäuren (IP-TFAs), als verbotene Substanz in Lebensmitteln, um das Ziel der WHO zu erreichen, IP-TFAs bis 2023 aus der weltweiten Lebensmittelversorgung zu eliminieren. Zur Anpassung an die geltenden internationalen Standards und Praktiken veröffentlichte die Regierung am 11. Juni 2021 im Amtsblatt zudem die Verordnung (Änderung) 2021 über Lebensmittel und Arzneimittel (Zusammensetzung und Kennzeichnung), um festzulegen, dass alle vorverpackten Lebensmittel, die gehärtete Öle enthalten, z. B. vollständig gehärtetes Öl, in der Zutatenliste entsprechend gekennzeichnet werden müssen.
Die Richtlinien enthalten Einzelheiten zu folgenden Punkten:
– Auslegung der Höchstkonzentration schädlicher Stoffe in Lebensmitteln gemäß Anhang 1 der Änderungsverordnung
– Auslegung des Verbots der Einfuhr von Speiseölen oder -fetten, die teilweise gehärtetes Öl (PHO) enthalten, und des Verkaufs von Lebensmitteln, die PHO enthalten, gemäß der Änderungsverordnung und der Verordnung über Lebensmittel und Arzneimittel (Zusammensetzung und Kennzeichnung) (Änderung) 2021
– Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinien, die in Verbindung mit der Änderungsverordnung und der Lebensmittel- und Arzneimittelverordnung (Zusammensetzung und Kennzeichnung) (Änderung) 2021 gelesen werden sollten, dienen ausschließlich als allgemeine Referenz. CFS beabsichtigt außerdem, Branchenvertreter auf der bevorstehenden technischen Tagung am 8. Oktober 2021 über diese Leitlinien zu informieren.
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