USDA: Nationale Liste der erlaubten und verbotenen Substanzen der Bio-Verordnung

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Der Agricultural Marketing Service des US-Landwirtschaftsministeriums schlägt Änderungen der Nationalen Liste der erlaubten und verbotenen Substanzen (Nationale Liste) der Bio-Verordnung des USDA vor, um Empfehlungen umzusetzen, die das National Organic Standards Board (NOSB) dem Landwirtschaftsminister (Minister) vorgelegt hat. Diese Regelung sieht die Streichung mehrerer Substanzen aus der Nationalen Liste vor, die derzeit für verschiedene Anwendungen im ökologischen Pflanzenbau, in der Tierhaltung und bei der Herstellung verarbeiteter Produkte zugelassen sind.

Auf Grundlage der zum Abschluss des Sunset-Review-Prozesses des NOSB vorgelegten Empfehlungen schlägt AMS vor, die nationale Liste durch die Entfernung der folgenden synthetischen Substanzen zu ändern, die derzeit im ökologischen Pflanzenbau und in der Tierproduktion zugelassen sind (7 CFR 205.601 und 205.603):

  • Saccharoseoctanoatester (Pflanzenproduktion)
  • Vitamin B1 (Pflanzenproduktion)
  • Oxytocin (Tierproduktion)
  • Procain (Tierproduktion)
  • Saccharoseoctanoat-Ester (Tierproduktion)

Darüber hinaus schlägt AMS vor, die nationale Liste zu ändern und die folgenden nicht-biologischen Inhaltsstoffe zu entfernen, die derzeit in der biologischen Verarbeitung zugelassen sind (§§ 205.605 und 205.606):

  • Alginsäure
  • Farben (Farbe für schwarzen Johannisbeersaft, Farbe für Heidelbeersaft, Farbe für Karottensaft, Farbe für Kirschsaft, Farbe für Traubensaft, Farbe für Paprika, Farbe für Kürbissaft, Farbe für Kurkumaextrakt)
  • Seetang
  • Konjakmehl
  • Süßkartoffelstärke
  • Türkische Lorbeerblätter
  • Molkenproteinkonzentrat

Frist für Kommentare: am oder vor 25. Oktober 2021.

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