China verschärft Vorschriften für Lebensmittelimporte

Karton und Glas Milch

Die Allgemeine Zollverwaltung Chinas (GACC) erließ die Anordnungen Nr. 248 und 249. Diese Anordnungen sind für ausländische Hersteller, die Lebensmittel nach China exportieren möchten, von großer Bedeutung. Diese beiden Verordnungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Verordnung Nr. 248 schreibt vor, dass alle ausländischen Produktionsunternehmen, die Lebensmittel importieren, registriert sein müssen. Bestimmte Lebensmittelhersteller müssen von ihren nationalen (regionalen) Behörden der GACC zur Registrierung empfohlen werden. Andere müssen die Registrierung selbst oder durch ihre Vertreter bei der GACC beantragen.

Diese beiden Vorschriften haben erhebliche Auswirkungen auf Importeure, da sie mit komplizierteren Zollvorschriften konfrontiert sind.

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