Am 13. Dezember 2022 wurde die Steuerreform in Kolumbien veröffentlicht. Dieses Mal umfasst die Reform folgende Steuern:
- Für zuckerhaltige Getränke
- Zwischen 2023 und 2024 wird kein Getränk mit weniger als sechs Gramm Zucker pro 100 Milliliter überhaupt besteuert. Liegt der Zuckergehalt zwischen sechs und zehn Gramm, beträgt die Steuer 18 kolumbianische Pesos, über zehn Gramm beträgt sie 35 kolumbianische Pesos.
- Im Jahr 2025 werden Getränke mit 5 bis 9 Gramm Zucker 38 Pesos kosten, und solche mit 9 Gramm oder mehr werden 65 Pesos kosten.
- Für hochverarbeitete Lebensmittel, zu denen Wurst, Snacks, Süßwaren und Pulver für Zubereitungen (einschließlich Backmischungen) gehören:
- Im Jahr 2023 – 10%
- Im Jahr 2024 – 15%
- Im Jahr 2025 – 20%
Es ist zu beachten, dass der ursprüngliche Vorschlag darin bestand, einen pauschalen Wertsteuersatz (10 %, 15 % oder 20 %) auf die gesamte Kategorie von Getränken zu erheben, die Süßstoffe enthalten, ob natürlich oder künstlich, kalorienhaltig oder kalorienfrei, ausgenommen Flaschenwasser. Der Vorschlag wurde jedoch geändert, was zu dem führte, was in den endgültigen Texten veröffentlicht wurde.
- Im Text wird darauf hingewiesen, dass diese Steuer nicht gilt für:
- Säuglingsnahrung.
- Arzneimittel mit Zuckerzusatz.
- Flüssige oder pulverförmige Produkte zur Rekonstitution, die zur Ernährungstherapie für Personen bestimmt sind, die nicht in der Lage sind, Nährstoffe aus der Nahrung zu verdauen, aufzunehmen und/oder zu verstoffwechseln (einige Mahlzeitenersatzprodukte fallen in diese Kategorie).
- Flüssige Nahrungsmittel und/oder Pulver für besondere medizinische Zwecke (einige Mahlzeitenersatzprodukte fallen in diese Kategorie).
- Elektrolytlösungen zum Einnehmen sollen einer krankheitsbedingten Dehydration vorbeugen.
- Die Besteuerung zuckerhaltiger Getränke gilt auch für Energydrinks.
Diese Steuern werden am 1. November 2023 wirksam.