Neues Rundschreiben zur Vergabe von Registrierungsnummern für Medizinprodukte im Rahmen des COVID-19-Epidemiemanagements

Medizinischer Tester im Gesundheitswesen

Das Rundschreiben Nr. 13/2021/TT-BYT vom 16. September 2021 schreibt Dossiers und Verfahren für die Ausstellung von Registrierungsnummern für den freien Verkauf von Medizinprodukten, medizinischem Bedarf, biologischen Produkten und Chemikalien vor, die zur Prävention und Kontrolle von COVID-19 verwendet werden, darunter:

Extraktionsgerät; PCR-Gerät; Chemikalien (biologische Produkte) zum Betreiben eines PCR-Geräts zum Testen auf SARS-CoV-2; Schnelltestkit für Antigen/Antikörper gegen SARS-CoV-2; Hochleistungsbeatmungsgeräte, invasive und nicht-invasive Beatmungsgeräte, nicht-invasive Beatmungsgeräte, Sauerstoffgeräte mit hohem Durchfluss, tragbare Beatmungsgeräte; Gerät zur kontinuierlichen Dialyse; tragbares Röntgengerät; Farbdoppler-Ultraschallgerät ≥ 3 Sonden; Blutgasmessgerät (Messung von Elektrolyten, Laktat, Hämatokrit); Patientenmonitor ≥ 5 Parameter; elektrische Injektionspumpe; Infusionsgerät; Herzschrittmacher-Defibrillatoren; EKG-Gerät ≥ 6 Kanäle; tragbares Ultraschallgerät; Gerinnungszeitmessgerät; Hämodynamisches Messgerät.

Gültigkeitszeitraum: 16.09.2021 – 31.12.2022

Kontaktieren Sie RegASK, um mehr über Änderungen der Vorschriften für Medizinprodukte zu erfahren. Nehmen Sie Kontakt mit den Experten von RegASK auf.

 

Kontaktieren Sie RegASK für weitere Details Mehr lesen