Großbritanniens neue Allergenkennzeichnung für vorverpackte Lebensmittel zum Direktverkauf (PPDS) tritt in Kraft

Allergenkennzeichnung von Dosenlebensmitteln für den Direktverkauf

Starten 1. Oktober 2021 Alle vorverpackten Lebensmittel für den Direktverkauf (PPDS) (einschließlich vorverpackter Sandwiches, Fast Food, das bereits verpackt ist, bevor ein Kunde seine Bestellung aufgibt, und Supermarktartikel wie Käse und Fleisch von der Feinkosttheke, die bereits verpackt und servierbereit sind) müssen den neuen Vorschriften zur Allergenkennzeichnung entsprechen.

Die Liste der Allergene lautet:

  • Sellerie
  • Glutenhaltiges Getreide – darunter Weizen (z. B. Dinkel und Khorasan), Roggen, Gerste und Hafer
  • Krebstiere – wie Garnelen, Krabben und Hummer
  • Eier
  • Fisch
  • Lupine
  • Milch
  • Weichtiere – wie Muscheln und Austern
  • Senf
  • Baumnüsse – darunter Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Paranüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Pistazien und Macadamianüsse
  • Erdnüsse
  • Sesamsamen
  • Sojabohnen
  • Schwefeldioxid und Sulfite (wenn ihre Konzentration mehr als zehn ppm beträgt)

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