Im Einklang mit der Regulierungsstopp bis zur Überprüfung Memorandum des Präsidenten vom 20. Januar 2025, die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat das Inkrafttreten der endgültigen Regelung mit dem Titel verschoben „Lebensmittelkennzeichnung: Angaben zum Nährwertgehalt; Definition des Begriffs ‚gesund‘“ bis 28. April 2025.
Die FDA veröffentlichte diese endgültige Regelung ursprünglich im Bundesregister An 27. Dezember 2024mit einem geplanten Inkrafttreten am 25. Februar 2025. Nach der Präsidentenrichtlinie (90 FR 8249, 28. Januar 2025), die die Bundesbehörden aufforderte, die Umsetzung ausstehender Regelungen um 60 Tage zu verschiebenverlängerte die FDA das Datum des Inkrafttretens auf 28. April 2025Diese Erweiterung ermöglicht eine zusätzliche Überprüfung hinsichtlich sachliche, rechtliche und politische Erwägungen rund um die Regel.
Die Regel aktualisiert die Kriterien für die Verwendung des Begriffs „gesund“ als implizite Angabe zum Nährstoffgehalt auf der Lebensmittelkennzeichnung. Ziel ist es, den Verbrauchern zu helfen, Lebensmittel zu identifizieren, die den aktuellen ErnährungsrichtlinienZu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Überarbeitete Standards wann „gesund“ und verwandte Begriffe (z. B. „gesund“, „gesünder“, „gesünder“) in der Lebensmittelkennzeichnung verwendet werden können.
- Ein neuer Rahmen bezogen auf Lebensmittelgruppen und Nährstoffgrenzen (NTL) um die Berechtigung für den Anspruch „gesund“ zu bestimmen.
- Definition von Lebensmittelgruppen in Übereinstimmung mit der Ernährungsrichtlinien für Amerikaner, 2020–2025, einschließlich Gemüse, Obst, Milchprodukte, Getreide, proteinhaltige Lebensmittel und Öle.
- Lebensmittelgruppenäquivalente (FGEs) zur Einrichtung der Mindestbeträge von Lebensmitteln aus jeder Gruppe basierend auf dem Nährstoffgehalt.
- Nährstoffbeschränkungen für hinzugefügt Zucker, gesättigte Fettsäuren und Natrium, basierend auf einer Prozentsatz des Tagesbedarfs (DV).
- Automatische Qualifikation für bestimmte Vollwertnahrungsmittel (z. B. Obst, Gemüse, Vollkorn, fettarme Milchprodukte, magere Proteine) ohne Zusatz von Zutaten.
- Automatische Qualifikation für Wasser, Tee und Kaffee mit weniger als 5 Kalorien pro Portion.
- Anforderungen an die Aufzeichnungsführung für Lebensmittel mit der Angabe „gesund“, wenn der FGE nicht aus dem Produktetikett hervorgeht. Diese Aufzeichnungen müssen aufbewahrt werden für mindestens zwei Jahre und auf Anfrage für FDA-Inspektionen zur Verfügung gestellt werden.
Durch die Verschiebung haben Lebensmittelhersteller und Interessenvertreter mehr Zeit, Bewerten Sie die Compliance-Anforderungen und bereiten Sie sich auf die regulatorischen Änderungen vor. FDA ist weiterhin entschlossen, wissenschaftlich fundierte Kennzeichnungsvorschriften die die öffentliche Gesundheit unterstützen und gleichzeitig Transparenz und Genauigkeit im Lebensmittelmarketing.
Bleiben Sie über die neuesten FDA-Ankündigungen auf dem Laufenden, um die Einhaltung der sich entwickelnden Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung sicherzustellen.
Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an RegAsk
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