Am 8. Oktober 2021 Nationale Medizinproduktebehörde (NMPA) hat die „Vorschriften zur Überwachung von Kinderkosmetik“ veröffentlicht, die eine gesetzliche Definition dessen enthalten, was als Kinderkosmetik gilt, sowie Kennzeichnungsanforderungen und Formelprinzipien für Kosmetikprodukte für Kinder unter 12 Jahren.
Wesentliche Punkte der Verordnung sind:
- Neben den Kennzeichnungsvorschriften treten weitere Teile der Verordnung am 1. Januar 2022 in Kraft.
- Ab dem 1. Mai 2022 müssen Kinderkosmetika zur Registrierung oder Anmeldung gemäß den Vorschriften gekennzeichnet werden.
- Bei Kinderkosmetikprodukten, für die bereits eine Registrierung oder Anmeldung beantragt wurde, die aber nicht gemäß der Verordnung gekennzeichnet sind, müssen der Kosmetikregistrant und die anmeldende Person die Aktualisierung des Produktetiketts vor dem 1. Mai 2023 abschließen, damit das Produkt den neuen Vorschriften entspricht.
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