Am 4. Oktober 2024 hat der Gerichtshof der europäische Union Das Gericht hat ein wichtiges Urteil zur Verwendung von Begriffen, die traditionell mit tierischen Produkten in Verbindung gebracht werden, für Lebensmittel mit pflanzlichen Proteinen gefällt. Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zur Lebensmittelkennzeichnung.
In Frankreich fochten mehrere Branchenverbände des vegetarischen Produktsektors ein Dekret an, das die Verwendung von Begriffen wie „Steak“ oder „Wurst“ für pflanzliche Produkte verbot, selbst in Verbindung mit Zusätzen wie „Gemüse“ oder „Soja“. Der französische Staatsrat wandte sich daraufhin an den Gerichtshof, um Klarheit über die Vereinbarkeit des Dekrets mit EU-Recht zu erhalten.
Zu den wichtigsten Erkenntnissen des Urteils zählen:
- Verbot aufgehoben: Der Gerichtshof entschied, dass die Mitgliedstaaten die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, zur Kennzeichnung von Erzeugnissen, die pflanzliche Proteine enthalten, nicht verbieten können.
- Vollständige Harmonisierung: Der Gerichtshof entschied, dass die vollständige Harmonisierung gemäß der EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die Mitgliedstaaten daran hindert, Schwellenwerte für den pflanzlichen Eiweißgehalt festzulegen, die die Verwendung von Begriffen aus der Metzgerei- und Wurstwarenbranche für pflanzliche Eiweißlebensmittel einschränken.
- Klarstellung der gesetzlichen Bezeichnungen: Zwar können die Mitgliedstaaten spezifische gesetzliche Bezeichnungen für bestimmte Lebensmittel festlegen, doch ein umfassendes Verbot der Verwendung bestimmter Begriffe für Lebensmittel mit bestimmten Eigenschaften ist mit dem EU-Recht unvereinbar, sofern die Bedingungen für die Verwendung dieser Bezeichnungen nicht ausdrücklich definiert sind.
- Verbraucherschutz: Die Behörden haben weiterhin die Möglichkeit, die Verwendung bestimmter Namen anzufechten, wenn sie der Ansicht sind, dass diese Namen Verbraucher irreführen könnten. Sie müssen jedoch nachweisen, dass die in der Verordnung Nr. 1169/2011 festgelegte Vermutung eines angemessenen Verbraucherschutzes widerlegt wurde.
Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und transparenten Lebensmittelkennzeichnung, die sicherstellt, dass Verbraucher nicht durch die für Produkte verwendete Terminologie, insbesondere für Produkte aus pflanzlichen Proteinen, in die Irre geführt werden.
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