Ab dem 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die nach dem 7. August 2022 hergestellt oder in der EU in Verkehr gebracht werden, den bisher zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E171) nicht mehr enthalten. Das Verbot gilt für alle EU-Mitgliedstaaten.
Im Mai 2021 die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte eine Stellungnahme, in der es hieß, Titandioxid sei als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr sicher. Diese Verordnung trat am 7. Februar 2022 in Kraft. Die Verordnung sah jedoch eine sechsmonatige Übergangsfrist für die EU-Lebensmittelindustrie vor, um das Verbot einzuhalten. Diese Frist endet am 7. August 2022.
Titandioxid (E171) wurde in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, um Lebensmitteln optisch ansprechender zu machen. Es ist auch in Kosmetika, Farben und Medikamenten enthalten. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Lebensmittelzusatzstoffe, dass die Verwendung eines Lebensmittelzusatzstoffs in Lebensmitteln strenger reguliert wird als in Arzneimitteln.
Zu den wichtigsten Nahrungsmittelkategorien, die über die Nahrung zur Aufnahme von E171 beitragen, zählen feine Backwaren, Suppen, Brühen, Soßen und verarbeitete Nüsse.
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