China startet öffentliche Konsultation zur Kennzeichnung von Säuglingsmilchpulver

Säuglingsmilchnahrung

Am 28. Juli 2021 fand die Staatliche Verwaltung für Marktregulierung der Volksrepublik China (SAMR) hat einen Verordnungsentwurf zur Kennzeichnung von Säuglingsanfangsmilchpulverprodukten veröffentlicht.

Die wichtigsten Punkte der Verordnung sind folgende:

  • Bei Milchpulvern, die für Säuglinge im Alter von 0–6 Monaten geeignet sind, dürfen keine Angaben zu Inhaltsstoffen oder Funktionen gemacht werden.
  • Auch Milchpulver, die für Säuglinge ab 6 Monaten geeignet sind, sowie Inhalts- und Funktionsangaben zu den wesentlichen Zutaten sind nicht zulässig.
  • Wenn im Produktnamen eine bestimmte tierische Herkunft angegeben ist, wie etwa Rohmilch, Milchpulver, Molkenpulver und andere Milcheiweißstoffe, dann sollten alle diese Stoffe von dieser Tierart stammen.
  • Wenn jedoch Milchproteinrohstoffe zwei oder mehr tierische Ursprünge haben, müssen die Anteile der verschiedenen tierischen Rohstoffe in der Zutatenliste des Produkts angegeben werden.

Die Frist für die öffentliche Stellungnahme zur Konsultation und zum Verordnungsentwurf muss bis zum 28. August 2021 abgeschlossen sein. Nehmen Sie Kontakt mit den Experten von RegASK auf.

 

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