Am 22. Dezember ANVISA im Amtsblatt veröffentlichter Beschluss RDC Nr. 588/2021, der die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen in mehreren Lebensmittelkategorien genehmigt.
Zu den von dieser Aktualisierung betroffenen Lebensmittelkategorien gehören die folgenden:
- Kaugummi: Es verändert Hinweise zur Verwendung von Steviolglycosiden.
- Obst- und Gemüseprodukte: Es werden 7 neue Lebensmittelzusatzstoffe (mehrere Funktionsklassen) mit den entsprechenden Höchstmengen zugelassen.
- Milchmischung mit pflanzlichen und/oder tierischen Ölen oder Fetten: Sie enthält Natriumascorbat (INS 301) als Antioxidans in einem Quantum-Satis-Niveau.
- Zucker: Es werden zwei neue Verarbeitungshilfsmittel zugelassen.
- Süßwaren, Bonbons, Schokolade und ähnliche Süßigkeiten.
- Getreide und Getreideprodukte.
- Lebensmittel und Getränke zur Gewichtskontrolle, Lebensmittel und Getränke für Diäten mit kontrollierter Zuckeraufnahme, Lebensmittel und Getränke für Diäten mit eingeschränkter Zuckeraufnahme und Lebensmittel mit teilweisem Zuckerersatz: Hinweise zur Verwendung von Steviolglycosiden (INS 960) wurden geändert.
Darüber hinaus werden Calciumcarbonat (INS 170i) und Natriumbicarbonat (INS 500ii) zusätzlich zu den in der harmonisierten Verordnung des MERCOSUR festgelegten Funktionsklassen in die Liste der gemäß GMP zu verwendenden Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommen.
Diese Änderungen treten am 3. Januar 2022 in Kraft.
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