Das EU-KI-Gesetz: Überlegungen zur Regulierung künstlicher Intelligenz

EU-KI-Gesetz – Erste Verordnung zur künstlichen Intelligenz
Die Europäische Union (EU) erwägt eine weitreichende Gesetzgebung zur künstlichen Intelligenz (KI), bekannt als „Artificial Intelligence Act“. Ziel ist es, KI-Systeme nach Risiko zu klassifizieren und verschiedene Anforderungen an Entwicklung und Nutzung vorzuschreiben.
Ziel des Gesetzes ist es, die Verbreitung menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz zu fördern und ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie für die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen zu gewährleisten.
Das Europäische Parlament möchte sicherstellen, dass die in der EU eingesetzten KI-Systeme sicher, transparent, nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und umweltfreundlich sind. Darüber hinaus möchte es eine technologieneutrale, einheitliche Definition für KI festlegen, die auf zukünftige KI-Systeme angewendet werden kann.
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