EU verbietet 23 neue CMR-Kosmetikstoffe

Verbot von CMR-Kosmetiksubstanzen

Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EU) 2021/1902 zur Änderung der Anhänge der Kosmetikverordnung 1223/2009 veröffentlicht. Diese Verordnung verbietet die Verwendung von 23 Stoffen in kosmetischen Mitteln in der EU, da sie als CMR (krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) eingestuft wurden.

Diese Verordnung gilt für die Stoffe, die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182, die die CLP-Verordnung 1272/2008 ändert, als CMR-Stoffe eingestuft wurden.

Das bemerkenswerteste Verbot dieser Verordnung betrifft Zinkpyrithion, einen gängigen Antischuppenmittelbestandteil. Auch wenn der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) im März 2021 eine Stellungnahme veröffentlichte, in der er den Einsatz in Kosmetika als sicher einstufte, ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass es geeignete Alternativen für diesen Inhaltsstoff gibt und es daher keinen Grund gibt, sein Verbot zu verhindern.

Wie bereits durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1182 festgelegt, gilt das Verbot der 23 CMR-Inhaltsstoffe, darunter Zinkpyrithion, tritt am 1. März 2022 in Kraft.

Kontaktieren Sie RegASK, um sich auf mögliche regulatorische Änderungen im Kosmetikbereich in Europa vorzubereiten.

 

Kontaktieren Sie RegASK für weitere Details Mehr lesen