Am 1. Februar 2022 wird die Europäische Kommission wurden Änderungen an den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel vorgenommen.
Die neuen Änderungen umfassen:
- Verbot von 14 Zutaten
- Entfernung einer verbotenen Zutat
- Beschränkung von 2 neuen Inhaltsstoffen, darunter Methyl-N-methylanthranilat (MN-MA)
- Überarbeitung eines zugelassenen Konservierungsmittels
Da diese neuen Beschränkungen möglicherweise eine Neuformulierung von Kosmetika oder eine Änderung ihrer Verpackung erfordern, gewährte die Europäische Kommission für die Umsetzung eine Übergangsfrist bis zum 21. August 2022.
Zusätzlich, Stand: 21. November 2022Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen vom Markt genommen werden.
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