BPOM hat den zweiten Entwurf für Lebensmittelaussagen auf Etiketten und in der Werbung veröffentlicht.
Beispiele für neue Regeln im Entwurf:
- Liste der zulässigen Angaben zu Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder;
- Kriterien für Zwischenprodukte, die Ansprüche begründen dürfen;
- Vegane Angaben (kein tierischer Ursprung und muss durch DNA-Analyse nachgewiesen werden);
- Funktionsanspruch für Süßstoffe (Isomaltulose, Xylitol, Sucromalt);
- Gluten (frei und arm);
- Detailformular für neue Probiotika und ihre neuen Angaben.
Die neue Verordnung soll nach ihrer Fertigstellung das BPOM-Dekret Nr. 13 aus dem Jahr 2016 zu Lebensmittelangaben ersetzen.
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