Am 21. Dezember Israelisches Finanzministerium Die EU hat endlich eine neue Umsatzsteuer auf Getränke, Säfte, Konzentrate und Getränkepulver eingeführt, die sich nach ihrem Zucker- und Süßstoffgehalt richtet. Selbst Getränke, die nur künstliche Süßstoffe enthalten und keinen Zucker enthalten, werden besteuert.
Die neue Steuer trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie wird auf alle Produkte erhoben, egal ob importiert oder lokal produziert.
Die Anpassungen wurden in der Zolltarifverordnung vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein bestimmtes Produkt der neuen Steuer unterliegen muss, hängt von der zolltariflichen Einstufung des Produkts ab.
Es gibt bestimmte Ausnahmen:
– Trauben müssen ausgenommen werden, da sie für zeremonielle Zwecke verwendet werden.
– Zitronensaft und -konzentrate sind ausgenommen, da ihr Zuckergehalt weniger als 5% (im Saft) beträgt.
– Es wird keine Doppelbesteuerung (für lokale Hersteller, die zum Zwecke der Getränkeherstellung importieren) geben
Die Steuer gilt auch für Warenbestände in Lagerhallen.
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