Der Entwurf steht bis zum 10. Mai 2021 zur öffentlichen Kommentierung offen.
Die neue Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu:
- Geben Sie klar an, welche Zutat oder welcher Teil des gentechnisch veränderten Lebensmittels einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden muss.
- Legen Sie den Toxizitätsbereich bei der Datenübermittlung fest.
- Setzen Sie das Format für das Bewerbungsformular zurück.
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