Das malaysische Gesundheitsministerium hat die Kennzeichnungspflicht gemäß der Lebensmittelverordnung von 1985 überarbeitet. Die Vorschriften treten am 1. Januar 2024 in Kraft.
Kennzeichnung der QUID (Quantitative Ingredient Declaration). Dabei handelt es sich um den Gewichts-/Volumenanteil der jeweiligen Zutat. Besteht das Lebensmittel aus zwei oder mehr Zutaten (außer Wasser, Lebensmittelzusatzstoffen und zugesetzten Nährstoffen), ist die entsprechende Bezeichnung jeder dieser Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils und die Angabe des jeweiligen Anteils der jeweiligen Zutat erforderlich.