Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung (EG) Nr. 2023/1545 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnung von Duftstoffallergenen in kosmetischen Mitteln verabschiedet.
Derzeit sind 24 Duftstoffallergene, die in den Einträgen 45 und 67 bis 92 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt sind, in der Zutatenliste (einzeln gekennzeichnet) zu nennen. Die neue Verordnung schlägt 56 zusätzliche Duftstoffallergene vor, die auf der Verpackung eines kosmetischen Mittels einzeln gekennzeichnet werden müssen, wenn ihre Konzentration 0,0011 TP18T in Leave-on-Produkten und 0,011 TP18T in Rinse-off-Produkten überschreitet. Darüber hinaus wurden einige Aktualisierungen und Vereinfachungen bei den Namen dieser Stoffe eingeführt.
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