Argentinien schließt die Kategorie laktosefreie Lebensmittel ein und ändert die Definition laktosearmer Lebensmittel.
Die Kammer der Milchindustrie (CIL) forderte die Änderung von Artikel 1372 „Lebensmittel mit niedrigem und reduziertem Laktosegehalt“ und die Aufnahme von Artikel 1372bis „Lebensmittel ohne Laktose“ in das argentinische Lebensmittelgesetz (CAA).
Im Laufe der Jahre hat die Technologie eine stärkere Reduzierung des Laktosegehalts in Lebensmitteln ermöglicht, in einigen Lebensmitteln sogar eine fast vollständige Reduzierung.
Andererseits besteht eine größere Nachfrage nach laktosefreien Lebensmitteln, da die Verbraucher inzwischen besser über die Auswirkungen von Laktose auf Menschen mit Laktoseintoleranz informiert sind.
Diese Arten von Lebensmitteln sind speziell darauf ausgelegt, den Laktosegehalt zu eliminieren oder zu reduzieren und sind daher für den Verzehr durch Verbraucher geeignet, die an Krankheiten/Beschwerden leiden, bei denen eine Einschränkung des Laktosekonsums erforderlich ist.
Die Gesundheitsbehörde ersetzt Artikel 1372 des argentinischen Lebensmittelgesetzes durch die Angabe „Laktosearm“ oder „Laktosearm“, legt jeweils Grenzwerte für den Prozentgehalt (%) fest und nimmt außerdem Artikel 1372bis auf, der „laktosefreie Lebensmittel“ definiert.
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