Am 14. Dezember 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2785 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und -stellen für die Einfuhr von Bio-Produkten in die Union.
Die Änderungen beinhalten die Überarbeitung der Kontrollstellen für verschiedene Länder und die Abschaffung einiger Kontrollstellen.
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