Frankreich veröffentlicht ein Dekret, das den Verkauf von frischem Obst und Gemüse in Plastikverpackungen verbietet

Obst, Brot und Kekse im Plastikbehälter
Das französische Dekret Nr. 2023-478 vom 20. Juni 2023 bezüglich der Verpflichtung, unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse ohne Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, zum Verkauf anzubieten, wurde am 21. Juni veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Es gilt für frisches Obst und Gemüse, das in Einzelhandelsgeschäften, an Verkaufsständen und auf Märkten verkauft wird. 29 Obst- und Gemüsesorten sowie reifes Obst („im vollreifen Zustand an den Endverbraucher verkauft“) und gekeimte Samen sind vom Verbot ausgenommen.
Für die unter das Verbot fallenden Produkte sieht die Verordnung vor, dass Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen sind, um die Entsorgung der Verpackungsbestände zu ermöglichen.
Hinweis: Dies folgt auf die Aufhebung des ersten Dekrets Nr. 2021-1318 vom Oktober 2021, das eine schrittweise Reduzierung der Liste der Obst- und Gemüsesorten vorsah, die zum Verkauf in Kunststoffverpackungen zugelassen sind.
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